Ein Bericht aus der SZ
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Bewerber und Arbeitnehmer davor schützen, in der Berufswelt diskriminiert zu werden. Seit das Gesetz vor sechs Jahren in Kraft getreten ist, dürfen keine "Krankenschwestern" mehr in Stellenanzeigen gesucht werden, auch "junge Mitarbeiter" sind tabu. Jobs müssen geschlechts- und altersneutral ausgeschrieben werden. Denn das Gesetz bestimmt, dass Bewerber und Arbeitnehmer nicht wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder ihres Alters diskriminiert werden dürfen.