Samstag, 20. Oktober 2012

Urteil gegen Diskriminierung: Kopftuch kein Ablehnungsgrund

Darf das Tragen eines Kopftuches ein Grund für eine Ablehnung in einem Bewerbungsverfahren sein? Eine Abiturientin bewarb sich bei einem Zahnarzt um einen Ausbildungsplatz. Sie ist qualifiziert, aber sie trägt ein Kopftuch, das sie auch während der Arbeitszeit nicht ablegen wollte. Darum bekam sie die Stelle nicht und zieht vor Gericht. Sei bekam recht!
Ein Bericht aus der SZ

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Bewerber und Arbeitnehmer davor schützen, in der Berufswelt diskriminiert zu werden. Seit das Gesetz vor sechs Jahren in Kraft getreten ist, dürfen keine "Krankenschwestern" mehr in Stellenanzeigen gesucht werden, auch "junge Mitarbeiter" sind tabu. Jobs müssen geschlechts- und altersneutral ausgeschrieben werden. Denn das Gesetz bestimmt, dass Bewerber und Arbeitnehmer nicht wegen ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder ihres Alters diskriminiert werden dürfen.


Vor dem Berliner Landesarbeitsgericht landete im Frühjahr dieses Jahres ein Fall, bei dem das Gesetz abermals zur Anwendung kam - und dessen Urteil richtungsweisend für Tausende Bewerbungsverfahren sein dürfte.